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Was ist der Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0)?

Was Fluglärm ist, hört jeder. Allerdings wird die Belastung durch Fluglärm sehr subjektiv wahrgenommen. Gibt es eine Möglichkeit Fluglärm objektiv zu beschreiben? Gibt es eine Zahl, an der alle Beteiligten ablesen können, wie sich der Fluglärm entwickelt und wie er durch aktiven Schallschutz gemindert wird? Die Antwort ist der Frankfurter Fluglärmindex.

Die Überlegungen zu einem Fluglärm­Index am Standort Frankfurt haben ihren Ursprung im Regionalen Dialogforum (RDF) im Rahmen des sogenannten Anti-Lärm Pakts 2007. Der Koordinierungsrat des Forum Flughafen und Region (FFR) hat dann am 06.11.2009 den Frankfurter Fluglärm Index (FFI) verabschiedet, getrennt in einen Index für den Tag (Frankfurter Tagindex, FTI) und einen Index für die Nacht (Frankfurter Nachtindex, FNI). Der FFI war seit 2009 unverändert in Anwendung und diente dem regelmäßigen Monitoring sowie der Beurteilung aktiver Schallschutz­maßnahmen durch das FFR. Zehn Jahre nach Schaffung des FFI, hat das FFR die Definition des Indexes nun aktualisiert. Am 29.03.2019 wurde dieser vom Koordinierungsrat des FFR verabschiedet. Der aktualisierte Index nennt sich nun Frankfurt Fluglärm­­index 2.0 (FFI 2.0).

  1. Der FFI 2.0 dokumentiert die Entwicklungen der Lärmbelastung und -wirkung im Rhein-Main-Gebiet
  2. In die Berechnung des FFI 2.0 fließen die Lärmbelastung, die Bevölkerungszahl und die Lärmwirkung ein
  3. Da Lärm tagsüber anders auf Menschen wirkt als nachts, wurde der Frankfurter Tag Index und der Frankfurter Nacht Index entwickelt
  4. Der FFI 2.0 ist ein wichtiger Bestandteil des Fluglärmmonitorings des UNH

Anti-Lärm-Pakt (2007), Zitat:

»Die Etablierung eines Lärmindex hat zum Ziel, ein Kriterium zu definieren, dass die Gesamtbelastung durch Fluglärm in der Region und die jährliche Entwicklung transparent und nachvollziehbar als integrale Größe beschreibt.«


Der FFI 2.0 – Ein Maß für die Fluglärmbelastung

Der FFI 2.0 dokumentiert die relativen Entwicklungen der Lärmbelastung und -wirkung im Rhein-Main-Gebiet bezogen auf das erste Berechnungsjahr 2007. Der Index ermöglicht die Ermittlung von Zu- und Abnahmen der Lärmbelastung über die Zeit sowie den Vergleich von Lärmbelastungen in unterschiedlichen Gebieten und bei verschiedenen Betriebsrichtungen. Darüber hinaus ist er ein Instrument um die Wirkung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes zu überprüfen. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Fluglärmmonitorings des UNH.

Zum Monitoring – Entwicklung des FFI 2.0


Wie wird der FFI 2.0 berechnet?

In die Berechnung des FFI 2.0 fließen drei Größen ein: Die Lärmbelastung, die Bevölkerungszahl und die Lärmwirkung. Das Besondere am Frankfurter Fluglärm­index ist, dass er nicht nur angibt wie laut es rund um den Flughafen ist, sondern dass er auch berücksichtigt wie der Lärm auf die Anwohner wirkt. Da Lärm aber tagsüber anders auf die Menschen wirkt als nachts, wurde es notwendig zwei Indizes mit zwei unterschiedlichen Bewertungsverfahren einzuführen. Und so entstanden der „Frankfurter Tag­index“ und der „Frankfurter Nacht­index“.


Der Frankfurter Tag Index 2.0 (FTI 2.0)

Der FTI 2.0 spiegelt die Lärmbelastung am Tag wieder. Also von 6 bis 22 Uhr. Die Lärmbelastung fließt bei der Berechnung des FTI 2.0 in Form des Dauerschall­pegels von Fluggeräuschen ein. Als Bewertungs­einheit für die Lärmwirkung wird die Zahl der Hochbelästigten (highly annoyed, HA) herangezogen. Unter Berück­sichtigung des Dauerschall­­pegels und anhand der Bevölkerungszahl wird mit Hilfe einer Dosis-Wirkungs­-Beziehung die Zahl der Hochbelästigten in den Betrachtungs­gebieten berechnet und als Indexwert dargestellt.

FTI 2.0 4 Schritte
FTI 2.0 Kommunen mit HA

Der Frankfurter Nacht Index 2.0 (FNI 2.0)

Der Frankfurter Nacht Index spiegelt die Lärmbelastung in der Nacht (22 bis 6 Uhr) beziehungsweise in den Randstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) wieder. Als Maß für die Lärmbelastung wird die Maximalpegelverteilung (Anzahl und Pegelhöhe) einer Nacht ermittelt und als Bewertungseinheit für die Lärmwirkung werden die „zusätzlichen durch Flugzeuggeräusche induzierten (ausgelösten) nicht notwendigerweise erinnerbaren EEG-Aufwachreaktionen“ berechnet.

FNI 2.0 4 Schritte
FNI 2.0 Kommunen mit AWR


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