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Der Frankfurter Tagindex 2.0 (FTI 2.0)

Bei der Berechnung des FTI 2.0, muss zunächst der Dauer­schallpegel berechnet werden. Dies geschieht in der Regel für die 6 verkehrs­reichsten Monate eines Jahres. Das Tagindex­gebiet 1 ist mit der Kontur des Fluglärm-Dauerschall­pegels (L*Aeq) >= 55 dB(A) am Tag definiert; das Tagindex­gebiet­ 2 ist mit der Kontur des Fluggeräusch-Dauerschallpegels (L*Aeq) >= 50 dB(A) definiert. Diese Werte wurden im Rahmen der Aktualisierung des FFI u.a. auf Basis der Erkenntnisse der NORAH-Studie festgelegt.

Nach der Berechnung des Dauerschallpegels wird für definierte Pegelklassen die Bevölkerungszahl ermittelt. Man weiß dann also, wie viele Menschen im Indexgebiet welchem Lärmpegel ausgesetzt sind.

Die reine Bevölkerungs­zahl sagt aber noch nichts darüber aus, wie der Lärm auf die Menschen wirkt. An diesem Punkt wird die, auf Basis der NORAH-Studie ermittelte, Dosis-Wirkungs-Beziehung zu Hilfe genommen. Diese Dosis-Wirkungs-Beziehung sagt aus, wieviel Prozent der Bevölkerung sich bei einem bestimmten Dauerschall­Pegel hoch belästigt fühlen.

Am Ende der Berechnung steht die Anzahl der hochbelästigten Personen als Indexwert (Indexpunkt, IP).