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Passiver Schallschutz – Der Regionalfonds II

Der Regionalfonds soll in die zweite Runde gehen. Der Lastenausgleich für besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen soll verstetigt und die nachhaltige Kommunalentwicklung gefördert werden.

Anspruchsberechtigte Kommunen Fördermittel (Quelle: Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln zum Lastenausgleich von fluglärmbelasteten Kommunen, FFR, 2016)
Anspruchsberechtigte Kommunen (Quelle: Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln zum Lastenausgleich von fluglärmbelasteten Kommunen, FFR, 2016)

Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln

Bereits in der Diskussionsphase zur Einführung des Regionalfonds wurde vielfach der Wunsch geäußert das Programm „Regionalfonds“ zu verstetigen. In ihrer Koalitionsvereinbarung vom 23.12.2013 hat die Landesregierung die Fortführung des vom Land eingerichteten Regionalfonds beschlossen. Für die Fortsetzung des Programms hat die Landesregierung das Forum Flughafen und Region Ende 2015 gebeten Kriterien für einen Regionalfonds II zu entwickeln. Der Vorschlag des FFR wurde der Landesregierung am 24. August 2016 übergeben.


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