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Passiver Schallschutz – Der Regionalfonds

Der Anspruch auf baulichen (passiven) Schallschutz ist gesetzlich geregelt. Mit dem Regionalfonds werden Zuschüsse über den gesetzlichen Anspruch hinaus ermöglicht.

Übergabe Kriterienkatalog zum Regionalfonds (Quelle: UNH)
Am 29.08.2012 legt der Koordinierungsrat des FFR der Landesregierung den Kriterienkatalog zum Regionalfonds vor. (Quelle: UNH)
  • Der Regionalfonds ermöglicht Zuschüsse über den gesetzlichen Anspruch hinaus
  • In den Regionalfonds flossen Mittel des Landes Hessen, der Fraport AG und der WIBank
  • Gefördert werden Privatpersonen, Schulen/Kindertageseinrichtungen und die nachhaltige Kommunalentwicklung
  • Anträge müssen bis zum 31.12.2017 an das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden

Was ist der Regionalfonds?

Der Regionalfonds ist, vereinfacht gesagt, ein Topf mit Finanzmitteln, aus dem passive Schallschutzmaßnahmen gefördert werden sollen. Der Regionalfonds besteht aus Mitteln des Landes Hessen (100 Mio €) und der Fraport AG (15-20 Mio €), die als Zuschüsse gewährt werden und der WI-Bank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) (150 Mio €), die als zinsvergünstigte Darlehen vergeben werden. Verwaltet wird der Regionalfonds durch die WIBank. Grundlage für die Vergabe von Mitteln aus dem Regionalfonds ist die Förderrichtlinie zum Regionalfonds vom 01.01.2013.


Was ist das Ziel des Regionalfonds?

Mit den Mitteln des Regionalfonds wird der bundesgesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz, der sich aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ergibt, aufgestockt. Außerdem wurde die Wartezeit für eine Erstattung (sechs Jahren nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs) verkürzt werden. Privatpersonen können einen Antrag auf Zuschüsse sowie zinsvergünstigte Darlehen stellen. Auch Schulen, Kindertagesstätten und die nachhaltige Kommunalentwicklung werden gefördert.


Was wird gefördert?

Aufgrund der Förderrichtlinie können Mittel für zusätzliche Maßnahmen des passiven Schallschutzes, zur Verbesserung des Raumklimas sowie zur nachhaltigen Kommunalentwicklung gewährt werden.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutztem oder zur Vermietung bestimmtem Wohnraum im Fördergebiet, der am 13.10.2011 bereits errichtet oder für den am 13.10.2011 eine Baugenehmigung erteilt war oder für nicht genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen, mit deren Errichtung vor dem 13.10.2011 begonnen wurde. Darüber hinaus sind die in Anlage 3 der Förderrichtlinie genannten Eigentümer oder Träger der Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die in Anlage 4 aufgeführten Gemeinden antragsberechtigt.


Das Fördergebiet des Regionalfonds (Quelle: Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Regionalfonds, FFR, 2012)
Das Fördergebiet des Regionalfonds - räumliche Abgrenzung für Privathaushalte. (Quelle: Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Regionalfonds, FFR, 2012)

Wie ist das Fördergebiet für den Regionalfonds definiert?

Das Fördergebiet für Privathaushalte besteht aus der Umhüllenden der Tagschutzzone 1 – Laeq Tag 60 dB(A) der Lärmschutzbereichsverordnung und der Isophone – LAeq Nacht 55 dB(A) gemäß der Berechnung nach der 100:100 Regelung. Ob Ihr Wohnraum im Fördergebiet des Regionalfonds liegt, können Sie im Schallschutzportal des Regierungspräsidiums Darmstadt herausfinden.


An wen muss der Antrag gestellt werden und gibt es eine Frist?

Anträge auf Zuschüsse aus dem Regionalfonds müssen an das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Auf seiner Seite hat das Regierungspräsidium ausführliche Informationen zusammengestellt und bietet dort auch die Antragsformulare zum Download an. Anträge können noch bis zum 31.12.2017 gestellt werden.

Zum Regierungspräsidium Darmstadt


Wie wurde der Regionalfonds entwickelt?

Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung vom 12.12.2007 (Land Hessen, Deutsche Lufthansa, RDF / FFR, Fraport AG, DFS Deutsche Flugsicherung und BARIG e.V.) beschlossen in der "Allianz für Lärmschutz" im Februar 2012 u.a. die Einrichtung eines Regionalfonds. Die gesetzliche Grundlage schaffte die Hessische Landesregierung mit der Verabschiedung des Regionalfondsgesetzes im Juni 2012 und mit dem Erlass der Förderrichtlinie zum Regionalfonds im Januar 2013.


Welche Rolle hatte das FFR bei der Entwicklung des Regionalfonds?

Das Forum Flughafen und Region wurde von der hessischen Landesregierung gebeten als Vertreter der Region einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und Vorschläge zur sach- und wirkungsorientierten Mittelvergabe vorzulegen. Außerdem sollte das FFR sicherstellen, dass die Maßnahmen im engen Dialog mit den Betroffenen in der Region erarbeitet werden.



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