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Entwicklung des Frankfurter Fluglärmindex

Wesentlicher Bestandteil des Fluglärmmonitorings des Umwelt- und Nachbarschaftshauses ist der Frankfurter Fluglärmindex (FFI 2.0) und seine Entwicklung über die Zeit.

  1. Der FFI 2.0 ist ein Maß für die Fluglärmbelastung/Fluglärmbelästigung
  2. Das Indexgebiet definiert den Bereich, in dem der FFI 2.0 berechnet wird
  3. Da Lärm tagsüber anders wirkt als nachts, gibt es den Frankfurter Tag Index (FTI 2.0) und den Frankfurter Nacht Index (FNI 2.0)

Der Frankfurter Fluglärmindex 2.0 (FFI 2.0)

Der Lärmindex spiegelt die Fluglärmbelastung für einen bestimmten Zeitraum wieder. Da Lärm tagsüber anders wirkt als nachts wird der Lärmindex einmal für den Tag (FTI 2.0 = Frankfurter Tagindex 2.0) und einmal für die Nacht (FNI 2.0 = Frankfurter Nachtindex 2.0) berechnet. Eine Ausführliche Erklärung zum Frankfurter Fluglärm­index 2.0 und zu seiner Berechnung sowie zur Ermittlung der Indexgebiete finden Sie im Bereich Basiswissen im Artikel:

Was ist der Frankfurter Fluglärmindex 2.0?


Cadenza Indexgebiet (Quelle: UNH)
Eine interaktive Karte stellt die Indexgebiete des FFI dar (Quelle: UNH)

Wo können die Betrachtungs­gebiete (FFI 2.0) eingesehen werden?

Die Betrachtungs­gebiete des FTI 2.0 und des FNI 2.0 ergeben sich aus den tatsächlich stattgefundenen Flugbewegungen und der Betriebsrichtungs­verteilung des jeweiligen Jahres. Der FFI 2.0 wird für jedes Jahr ab 2007 durch das UNH ermittelt. Die Ergebnisse des bisherigen FFI und künftig auch die des FFI 2.0 werden in einer interaktiven Karte dargestellt, die den Vergleich zwischen den verschiedenen Berechnungs­jahren ermöglicht. Die Betrachtungs­gebiete definieren den Bereich, innerhalb derer der FTI 2.0 beziehungs­weise der FNI 2.0 berechnet wird.

Zu den Fluglärmkonturenkarten und den Indexgebieten (FTI/ FNI)


Die Entwicklung des FFI 2.0 seit 2007

Das UNH berechnet für jedes Jahr den Frankfurter Fluglärmindex (FTI­ 2.0/FNI 2.0) und veröffentlicht die Ergebnisse in einem Indexbericht. Berechnet werden die Indizes für das jeweilige Indexgebiet sowie für die Gemeinden, die im Indexgebiet liegen. Das Jahr 2007 wurde als Bezugsjahr mit einem Indexwert von 100 definiert. Zunahmen/Abnahmen der Indexwerte bedeuten eine Erhöhung/ Reduzierung der Lärmbelastung bzw. Lärmwirkung.


Downloads

Die detaillierten Ergebnisse der Indexberechnungen der vergangenen Jahre können den Indexberichten entnommen werden. Darin wird auch die Entwicklung für die einzelnen Gemeinden innerhalb der Betrachtungs­gebiete dargestellt.

Berichte des FFI und FFI 2.0


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