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Die einzelnen Schritte zum Regionalfonds

14.09.2007: Anti-Lärm-Pakt des RDF: „Einführung eines Regionalfonds: Um die Kosten des zusätzlichen passiven Schallschutzes und das Immobilienmanagement sowie gegebenenfalls darüber hinaus erforderliche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Region zu finanzieren, sollte ein Fonds eingerichtet werden, in den die Lärmverursacher und die Landesregierung einzahlen.“

12.12.2007: Gemeinsame Erklärung der Luftfahrtseite, der Landesregierung und des RDF: „Das Land Hessen ist bereit, der Region […] die Bildung eines Regionalfonds wie im RDF vorgeschlagen anzubieten […].

29.02.2012: Gemeinsam für die Region – Allianz für Lärmschutz 2012 (Luftfahrtseite, Landesregierung, RDF): „Das Land wird einen Regionalfonds einrichten“

29.08.2012: Der Koordinierungsrat des FFR legt der Landesregierung den „Vorschlag für Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Regionalfonds“ vor. Dieser Kriterienkatalog wurde auf Wunsch der Hessischen Landesregierung durch die eigens eingerichtete Arbeitsgruppe Passiver Schallschutz des FFR erarbeitet. Die Erarbeitung der Kriterien wurde begleitet von einem engen Dialogprozess mit den Betroffenen in der Region.

27.06.2012: Die Landesregierung verabschiedet das „Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz ‚Gemeinsam für die Region‘ (Regionalfondsgesetz – RegFondsG)“

01.01.2013: Die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung“ tritt in Kraft. Die Richtlinie wurde durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf Basis der Empfehlungen des FFR erarbeitet und erlassen.