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Beteiligung an der Planung

Bei der Planung von neuen An- und Abflugrouten muss die Fluglärmkommission in den Prozess miteinbezogen werden. Im Fall der Südumfliegung hat sie in zwei Sondersitzungen (25.1.2011 und 3.3.2011) sowie der 211. Sitzung der Fluglärmkommission (9.3.2011) über die von der DFS vorgeschlagenen Flugroutenalternativen beraten.

Auf der Grundlage der Erforderlichkeit einer Neuordnung der Abflüge bei Betriebsrichtung 25 (Westbetrieb) in Richtung Norden stellte die DFS sechs Alternativen für die Südumfliegung vor.

Von Seiten der Mitglieder der Fluglärmkommission wurde hierauf eine weitere Alternative für die Südumfliegung vorgeschlagen, welche im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen der DFS und dabei insbesondere zur Alternative aus dem Planfeststellungsverfahren weniger dicht an Siedlungsgebiete (insbesondere Nauheim, Rüsselsheim-Königstädten, Trebur) vorbeiführte. Alle vorliegenden Alternativen wurden auf Bitten der FLK durch das FFR mit dem Frankfurter Fluglärmindex auf ihre Lärmwirkungen hin analysiert.

Auf dieser Grundlage empfahl die Fluglärmkommission die Alternative 7, da diese im Vergleich zu den anderen Alternativen die geringsten Lärmzunahmen auslöste. Die Fluglärmkommission stellte zudem folgende Anforderungen an die Streckenführung auf: Der Streckenverlauf sollte im Bereich der Umfliegung von Rüsselsheim-Königstädten und Nauheim soweit östlich gewählt werden, wie dies unter Sicherheitsaspekten möglich war. Darüber hinaus wurde die DFS aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein frühzeitiges Abdrehen der Flugzeuge – abweichend von dem lärmoptimierten Flugverfahren – zu verhindern. Schließlich sollte der Streckenverlauf im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz durch die DFS so gestaltet werden, dass das direkte Überfliegen von Siedlungszentren im Landkreis Mainz-Bingen vermieden würde.

Nach Abschluss der Beratung in der Fluglärmkommission hat sich die DFS dem Beratungsergebnis der FLK angeschlossen und gegenüber dem BAF einen Antrag auf Festsetzung dieser lärmärmsten Alternative entschieden. Nach der sich hieran anschließenden gesetzlich vorgesehenen nochmaligen Prüfung und dem Erteilen des Benehmens des UBA stellte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Alternative 7 und 13 entsprechend der Beratung in der Fluglärmkommission fest.