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Hinweis zur Auswertung

Von der Fraport AG werden die tatsächlichen Touchdown- bzw. Airborne-Zeiten dokumentiert. Die Daten geben jedoch keine Auskunft darüber, ob die Flugbewegung genau für diesen Zeitraum geplant war oder verfrüht bzw. verspätet stattgefunden hat.

Lediglich für alle Flüge nach 23:00 Uhr muss man davon ausgehen, dass diese auf Grundlage einer der im Planfeststellungsbeschluss genannten Ausnahmeregelungen stattgefunden haben.

Nicht erkennbar ist auch, wenn in der Zeit nach 23:00 Uhr und vor 00:00 Uhr ein Vermessungsflug oder ein Ambulanzflug stattgefunden hat – die Bewegungsdaten erlauben keine Unterscheidung zwischen diesen und Verspätungen von Verkehrsmaschinen. Da die Anzahl jedoch sehr gering ist, kann dieser Umstand vernachlässigt werden.

Details zu geplanten (Vermessungsflüge) und genehmigten Verspätungen sind den Veröffentlichungen der Genehmigungsbehörde (Luftaufsicht: HMWVL) zu entnehmen.