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Fehlanflugverfahren

Ein Fehlanflugverfahren ist kein Not- sondern ein reguläres Flugverfahren und wird angewendet, wenn ein Anflug nicht sicher zu Ende geführt und/oder eine sichere Landung nicht gewährleistet werden kann. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, wie z.B., dass die Piste nach einer vorausgegangenen Landung noch nicht frei ist, starke Seitenwinde auftreten oder ähnliches.

Ein Fehlanflugverfahren wird nach den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) als Teil eines Anflugverfahrens geplant und festgelegt. Die wesentlichen Konstruktionsgrundlagen sind die Hindernisfreiheit bei einer angenommenen Mindeststeigrate im Fehlanflug von 200 Fuß (ca. 60 Meter) pro nautische Meile (ca. 1,85 km) sowie ein nach Möglichkeit wenig kurvenreicher Verlauf.

Eine Besonderheit stellt der sogenannte unabhängige Betriebsmodus bei mehreren parallelen Start- und Landebahnen dar. In diesem Fall müssen die Flugwege zwischen den Fehlanflugverfahren bzw. Abflugverfahren von beiden Pisten in einem bestimmten Winkel von 15° voneinander wegführen.