{{ Suche }}

Gesetzliche Grundlage

Flugverfahren sind festgelegte, standardisierte Regelungen für den Ablauf des Luftverkehrs innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Streckenflüge nach Instrumentenflugregeln.

Flugverfahren werden in Form von Rechtsverordnungen durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die rechtliche Grundlage für den Erlass der Flugverfahren als Rechtsverordnung ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG, § 32 Absatz 4 Nr. 8 und Absatz 4c) in Verbindung mit der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO, § 33 Absatz 2).

Die Festlegung von Flugverfahren folgt einem definierten Ablauf. Der Prozess beginnt damit, dass die Deutsche Flugsicherung Planungen vorlegt, die die Festlegung oder Änderung eines Flugverfahrens beinhalten. Die Unterlagen werden durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, unter Einbeziehung der Fluglärmkommission und des Umweltbundesamtes, geprüft, ein Verordnungsentwurf wird dem Bundesministerium der Justiz zur Rechtsprüfung vorgelegt und schließlich wird die Rechtsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht.