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Der Unterschied zum Umweltmonitoring-Programm des UNH

Das Umweltmonitoring-Programm des Umwelt- und Nachbarschaftshauses unterscheidet sich in seiner ursprünglichen Motivation wesentlich vom Umweltmonitoring-Programm der Fraport AG. Während das Umwelt- und Nachbarschaftshaus keinen anderen Zweck als eine langfristige unabhängige Beobachtung der Umwelt im Umfeld des Flughafens verfolgt, ergab sich die Pflicht zur Aufstellung und Durchführung eines Umweltmonitorings für die Fraport AG aus den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vom 18.12.2007.

Nach Bundesnaturschutzgesetz ist die Fraport AG als Verursacherin des Eingriffs verpflichtet „unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen)“.